Der Deutsche Bundestag muss einem Journalisten keine Auskunft zu Immunitätsangelegenheiten geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall beantragte ein Redakteur einer Tageszeitung die Erteilung von Auskünften zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages....
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